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Roger Kusch hat Interviews mit Sterbewilligen, denen er zu einem Tod in Selbstbestimmung und Würde verholfen hat, ins Internet gestellt und damit viele Zeitgenossen unerträglich provoziert. Was ist da faul?
Viele Menschen halten es für erlaubt, ja geboten, ein Pferd, das sich einen komplizierten Knochenbruch zugezogen hat und qualvoll verenden müsste, einzuschläfern, verwehren aber einem hoffnungslos siechen Menschen, den fast nur noch Elend erwartet, diesen Weg der Erlösung. Warum so gnadenlos, so grausam?
Aus Eitelkeit. Für religiöse Fundamentalisten und leider auch viele säkulare Gutmenschen ist menschliches Leben von so unvergleichlichen Wert, seine Würde absolut, also uneinschränkbar, dass selbst hoffnungsloses Siechtum und unerträgliche Schmerzen es nicht lebensunwert machen können und sogar dem Subjekt dieses Lebens, dem Leidenden, das Recht abgesprochen und die Möglichkeit vorenthalten wird, es als unwürdig zu beenden. Der Mensch hat gefälligst ein Halbgott zu sein - sich nur noch als leidende Kreatur zu fühlen und erlösen zu lassen, ist unter seiner Würde. Er hat zu leben und zu leiden bis zum Schluss, denn über Tierwelt und alles Tierische in ihm selbst soll er erhaben sein: Gottes Ebenbild.
Dieser Größenwahn speist sich also auch aus dem Christentum, das den Menschen zum Herren über die Natur bestimmt und ihm Pflanzen und Tiere als niedere Objekte zur Ausbeutung überlässt. In der Antike fühlte man sich wenigstens noch schuldig. Auch Griechen und Römer holzten majestätische Bergwälder ab, um Kriegsschiffe zu bauen, mit denen sie ferne Länder eroberten, und Handelsschiffe, mit denen sie die Reichtümer aus den ausgebeuteten Provinzen herbeischafften. Aber sie ließen ihren Göttern heilige Haine, deren Bäumen kein Zweig gekrümmt werden durfte. Aus ihrem Baumkult sprach immerhin noch das schlechte Gewissen, das der Mensch seit Urzeiten gegenüber der geschundenen Natur hat, aber von der christlichen Lehre verdrängt wird, die dafür grünes Licht gibt: Macht euch die Erde untertan! Blickt auf die Tiere herab! Sie sind nicht Gottes Kinder.
Nun hat Darwin bewiesen, dass wir mit den Tieren verwandt sind, und ein schweres Verbrechen begangen: Majestätsbeleidigung an der Krone der Schöpfung, der Herrenrasse Mensch. Die Kränkung sitzt so tief, dass viele Fundamentalisten noch heute der Evolutionslehre die Anerkennung verweigern.
Die alten Griechen hätte Darwin nicht beleidigt. Für sie war es durchaus vorstellbar und nicht unbedingt schändlich, dass sich ein Mensch in ein Tier verwandelt, zum Beispiel Orpheus in einen Schwan. Sogar ihre Götter nahmen Tiergestalt an, ohne ihre Erhabenheit einzubüßen. So entführte Zeus als Stier die schöne Europa und als Adler den Ganymed.
Aber Christen und gewisse Gutmenschen sind eben stolzer. Da sehen wir im Internet, wie Kusch Frau Schardt interviewt, die ihr eigenes Leben nicht weiter als lebenswert ansieht und entsprechend behandelt, also weggeworfen hat, und das tut man mit menschlichem Leben nicht, da es von so unvergleichlicher Würde ist, dass es nie, unter keinen Umständen seinen Wert verlieren, lebensunwert werden kann. Oh, Herr Kusch, Sie treten ja in Darwins Fußstapfen! Auch Sie haben sich der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht und die Krone der Schöpfung, die Herrenrasse Mensch, herabgesetzt! Das ruft die BRD-Justiz auf den Plan, die Ihnen Berufsverbot erteilt, und Sie hören das Aufatmen der Hybris durch Blätterwald und Internet rauschen.
Leider sind die guten alten Zeiten vorbei, in denen man Ihnen Teufelswerk vorgeworfen und Sie als Hexer verbrannt hätte. Als Nachklang davon zeigt man Ihr Gesicht in den Medien gerne halb verschattet, so dass es mephistophelisch wirkt, das dämonische Antlitz eines Gesandten aus der Unterwelt - nie hätten die alten Griechen ihren Gott Hermes, den Psychopompos, der die Seelen Verstorbener in das Reich der Schatten geleitet, so gestaltet, denn für sie gehörte der Tod zum natürlichen Leben dazu.
Inquisition und Hexenprozesse gibt es nicht mehr, aber die Selbstbestimmung des Individuums, ein Ideal, das wir Renaissance und Humanismus verdanken, ist den Kirchen und gewissen Gutmenschen bis heute suspekt, was auch eine der Begründungen beweist, mit der das Verwaltungsgericht Hamburg im Februar 2009 gewerbliche Sterbehilfe verbietet. In dem Beschluss heißt es unter anderem:

Die frei verfügbare kommerzielle Erleichterung des Selbstmords mittelsUmgehung der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes birgt die erhebliche Gefahr, dass dadurch Menschen ums Leben kommen, die auf sich allein gestellt nicht diesen letzten umunkehrbaren Schritt gewagt hätten.

Es ist mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass ohne das ausgesprochene Verbot dieser Aktivitäten des Antragstellers das Leben von Menschen gefährdet ist, die ohne die vom Antragsteller angebotenen Erleichterungen beim Suizid allein auf sich gestellt vor diesem unumkehrbaren Schritt zurückgescheut wären.

Dem Gericht gilt Kusch als Verführer. Er verführt Menschen zu einem Schritt, den sie ohne ihn nicht gewagt hätten. Nun ist der Tod tatsächlich eine Grenzüberschreitung, zu der Wagemut gehört. Aber Schwellen müssen wir immer wieder überschreiten und brauchen dazu Mut: Das Kind kommt in den Kindergarten und muss lernen, einige Stunden ohne seine Mutter zu sein. Später wird es eingeschult. Dann kommt die erste Liebe, die Ausbildung, der Beruf, die Verrentung, das Pflegeheim, der Tod. Bleibt jemand aus Angst vor beruflicher Bewährung oder aus Abneigung, sich für Status und Profit zu versklaven, ein ewiger Student, hat er vielleicht das für ihn Angemessene gewählt. Es könnte aber auch auf ihn zutreffen, womit Gorbatschow die reformunwillige DDR mahnte: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!" Für Frau Schardt gilt das nicht. Sie wagte mit Kuschs Hilfe rechtzeitig den Schritt und ersparte sich, was sie um keinen Preis wollte: Gelähmt und unfähig, sich zu erlösen, vielleicht jahrelang im Pflegeheim zu vegetieren.
Kommt ein Kind nicht in den Kindergarten, läuft es Gefahr, dass es an Mamas Rockzipfel hängen bleibt und asozial wird. Gewiss erlebt es den ersten Kindergartentag mit gemischten Gefühlen, aber die Überschreitung dieser Schwelle wird leichter, wenn Vater oder Mutter am ersten Tag mitgehen. Oder im Kindergarten ein vertrauter Spielkamerad wartet. Dann ist das Kind nicht auf sich allein gestellt. Ein Helfer kann jenen Mut einflößen, den das Verwaltungsgericht Hamburg unterdrücken will. Mir kommt eine meiner frühesten Kindheitserinnerungen in den Sinn. Als ich noch sehr klein war, drängte es mich nach draußen und meine Mutter rang sich dazu durch, mir zu erlauben, allein die Wohnung zu verlassen, verbot mir aber, eine verkehrsreiche Straße zu überschreiten, wodurch sie mich in Sichtweise behielt. Das Verbot und die Gefahren des Straßenverkehrs, die meine Mutter mir eindrücklich schilderte, hielten mich vom Überschreiten ab. Bis ein größerer Junge mich an der Hand nahm und mich hinüberführte, mir also erfüllte, was ich allein nicht gewagt hätte. War er ein Verführer, der etwas Übles tat? Man kann es so sehen, denn ich war noch sehr klein und aus gutem Grund nicht mündig. Das gilt aber nicht für die Sterbewilligen, die Kusch baten, sie beim Überschreiten dieser letzten Grenze zu begleiten. Dazu sind Helfer doch da. Der Mensch ist ein zoon politikon, ein soziales Wesen, das vieles auf sich allein gestellt nicht schafft. Stellen Sie sich einen Bürger vor, dessen Leben überschattet ist, weil ihm jemand unablässig schweres Unrecht zufügt und ihn einschüchtert. Allein wagt er es nicht, dagegen vorzugehen, wohl aber mit Hilfe eines engagierten Anwalts, dem natürlich ein angemessenes Honorar zusteht.
Oder ein muslimisches Mädchen, das an einen ungeliebten Mann verheiratet werden soll, bricht mit Hilfe einer engagierten Frauenrechtlerin aus ihrer Familie aus und rettet ihre Würde - allein auf sich gestellt hätte sie diesen vermutlich unumkehrbaren Schritt nicht gewagt. Kein Richter, kein Staatsanwalt darf einem solchen Menschen Mündigkeit und Entscheidungsfähigkeit absprechen, weil er allein auf sich gestellt es nicht gewagt hätte. Bei den Menschen, denen Kusch half, tut man es. Sie seien von Angst oder Verzweiflung getrieben, nicht Subjekt, nicht Herr ihrer Entschlüsse.

Frau Lenz, Frau Schlöpke-Beckmann, Herr Dubberke, in Ihrem Beschluss , der Roger Kusch Berufsverbot erteilt, müssen Sie zwar einräumen, dass ein Mensch das Recht hat, sich selbst zu töten, aber Hilfe dazu erlauben Sie ihm nicht. Denn mit einem Helfer ginge es ja leichter, so dass der Sterbewillige nicht mehr vor dem letzten Schritt zurückschreckt. Stellen wir uns einen Fall vor: Ein Sterbewilliger leidet an Multipler Sklerose und ist bettlägerig. Da ihm kein Kusch helfen darf, schleppt er sich in einem unbeaufsichtigten Augenblick zum Fenster seiner Wohnung im 2. Stock, scheut aber davor zurück, sich in die Tiefe zu stürzen. Der Gedanke, den Aufprall zu überleben und mit zerschmetterten Knochen in einem Pflegeheim weitervegetieren zu müssen, nimmt ihm den Mut. Abschreckung durch so etwas gehört zu Ihrem Kalkül, meine Damen und Herren vom Verwaltungsgericht Hamburg! Das kennen wir von früher. Bevor der § 218 liberalisiert wurde, war professionelle Hilfe zur Abtreibung nur für Reiche zu haben. Heute ist sie auch Ärmeren zugänglich - geradezu eine Einladung an böse Mädchen, sich zur Unzucht verführen zu lassen, nicht wahr? Früher musste eine unbemittelte Frau fürchten, beim Engelmacher zu verbluten. Auch eine wirksame Abschreckung, von der Ihre Vorgänger Benda und Co wenigstens ein bisschen in die Zeit der Emanzipation hinüberretten wollten. Mit wenig Erfolg. Totalitäre Bevormundung, die Ihren Beschluss prägt, ist dazu verurteilt, dem niederlänischen Vorbild zu weichen wie damals.

   
 
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